In einem neuen Interview mit der Zeit hat Kachelmann verkündet, er würde fur seine vollständige Rehabilitation kämpfen.
Dies hätte doch zwangsläufig einen Revisionsantrag o.ä. seinerseits bedeuten müssen, denn sein Freispruch war nur mangels Beweisen und nicht wegen erwiesener Unschuld.
Da ist doch irgendwie ein Widerspruch, oder liege ich da falsch ?
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Es gibt keinen Freispruch "zweiter Klasse"!
doch
Freispruch gibt es aus zwei möglichen Gründen:
1. die Richter sind von der Unschuld des Angeklagten überzeugt - dan erfolgt eine, zwar nicht wörtliche, aber doch entsprechende ansage mit Begründung.
2. die Richter sehen lediglich die Beweislage als zu dürftig für eine Verurteilung an.
Letzteres ist also im wesentlich das bekannte "im zweifel für den Angeklagten". Die Richter sprechen den angeklagten frei, nicht weil sie von dessen Unschuld überzeugt sind, sondern "nur", weil ihne die Beweise zu dürftig sind.
Heisst im Prinzip "er könnte es, der Faktenlage nach, tatsächlich getan haben, aber der letzte Beweis dafür fehlt"
Und damit ist 2. definitiv ein Freispruch 2. klasse.
Volker
doch
Freispruch gibt es aus zwei möglichen Gründen:
1. die Richter sind von der Unschuld des Angeklagten überzeugt - dan erfolgt eine, zwar nicht wörtliche, aber doch entsprechende ansage mit Begründung.
2. die Richter sehen lediglich die Beweislage als zu dürftig für eine Verurteilung an.
Letzteres ist also im wesentlich das bekannte "im zweifel für den Angeklagten". Die Richter sprechen den angeklagten frei, nicht weil sie von dessen Unschuld überzeugt sind, sondern "nur", weil ihne die Beweise zu dürftig sind.
Heisst im Prinzip "er könnte es, der Faktenlage nach, tatsächlich getan haben, aber der letzte Beweis dafür fehlt"
Und damit ist 2. definitiv ein Freispruch 2. klasse.
Volker