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Ab sofort: Urheberrechtsabgabe für Smartphones und Tablets

Olaf19 / 157 Antworten / Flachansicht Nickles

Wie wir alle wissen, bringt ein Jahreswechsel nicht nur erfreuliche Neuerungen. Insbesondere ist jeder 1. Januar immer eine willkommene Ausrede, um Preise anzuheben, neue Gebühren aus der Taufe zu heben und den Endverbrauchern / Kunden / Steuerzahlern einmal kräftig das Fell über die Ohren zu ziehen. Nicht auszurechnen, wie billig unser Leben wäre, wenn es keine Kalenderjahre gäbe...

Und weil es keinen triftigen Grund dafür gibt, dass 2016 hier eine Ausnahme macht, wurden nunmehr die Urheberrechtsabgaben für Smartphones und Tablets eingeführt, nachdem Bitkom auf der einen und VG Bild Kunst, VG Wort, GÜFA und GEMA auf der anderen Seite sich geeinigt hatten.

Ursprünglich wollten die Verwertungsgesellschaften, dass eine solche Abgabe bereits 2011 eingeführt wird, mit saftigen Aufpreisen von bis zu 36 EUR pro Gerät. Nun also 5 Jahre später, mit Höchstsatz 8,75 EUR.

Quelle: www.spiegel.de

Olaf19 meint: Fragwürdig. Bei Medien wie CD- oder DVD-Rohlingen, VHS- oder Musikkassetten, die vorzugsweise dazu dienen, urheberrechtlich geschütztes Material zu archivieren, kann ich eine Abgabe noch nachvollziehen. Bei Hardware hört für meinen Geschmack der Spaß auf, also auch schon bei den bisherigen Computer-Abgaben.

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"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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mawe2 Olaf19 „Ab sofort: Urheberrechtsabgabe für Smartphones und Tablets“
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Bei Medien wie CD- oder DVD-Rohlingen, VHS- oder Musikkassetten, die vorzugsweise dazu dienen, urheberrechtlich geschütztes Material zu archivieren, kann ich eine Abgabe noch nachvollziehen.

Ich kann das nur begrenzt, da ich diese Medien in der Hauptsache dazu nutze, eigene Inhalte zu archivieren. Und solange man selbst aus dem Topf keine Gelder für die Archivierung eigener Inhalte erhält, ist auch eine pauschale Abgabe unzulässig.

Wenn man aber die Abgabe für Speichermedien akzeptiert, muss man sie auch für Tablets, Smartphones und MP3-Player akzeptieren, denn diese Geräte enthalten ja i.d.R. auch einen Massenspeicher, der genau so für die Speicherung von (z.B.) Musik dient, wie eine CD oder eine Musikkassette.

Wie wir alle wissen, sind die Tage der klassischen Wechselmedien (CD, DVD etc.) ohnehin gezählt. Sie werden in wenigen Jahren nicht mehr benutzt und nicht mehr verkauft werden. Würde man die Abgabe jetzt nicht auf die moderneren Speichermedien ausweiten, hätten die Verwertungsgesellschaften demnächst gar keine Einnahmen mehr in diesem Sinne.

Gruß, mawe2

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