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News: Handy, PDA, Smartphone

Ab sofort: Urheberrechtsabgabe für Smartphones und Tablets

Olaf19 / 157 Antworten / Flachansicht Nickles

Wie wir alle wissen, bringt ein Jahreswechsel nicht nur erfreuliche Neuerungen. Insbesondere ist jeder 1. Januar immer eine willkommene Ausrede, um Preise anzuheben, neue Gebühren aus der Taufe zu heben und den Endverbrauchern / Kunden / Steuerzahlern einmal kräftig das Fell über die Ohren zu ziehen. Nicht auszurechnen, wie billig unser Leben wäre, wenn es keine Kalenderjahre gäbe...

Und weil es keinen triftigen Grund dafür gibt, dass 2016 hier eine Ausnahme macht, wurden nunmehr die Urheberrechtsabgaben für Smartphones und Tablets eingeführt, nachdem Bitkom auf der einen und VG Bild Kunst, VG Wort, GÜFA und GEMA auf der anderen Seite sich geeinigt hatten.

Ursprünglich wollten die Verwertungsgesellschaften, dass eine solche Abgabe bereits 2011 eingeführt wird, mit saftigen Aufpreisen von bis zu 36 EUR pro Gerät. Nun also 5 Jahre später, mit Höchstsatz 8,75 EUR.

Quelle: www.spiegel.de

Olaf19 meint: Fragwürdig. Bei Medien wie CD- oder DVD-Rohlingen, VHS- oder Musikkassetten, die vorzugsweise dazu dienen, urheberrechtlich geschütztes Material zu archivieren, kann ich eine Abgabe noch nachvollziehen. Bei Hardware hört für meinen Geschmack der Spaß auf, also auch schon bei den bisherigen Computer-Abgaben.

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"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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Olaf19 RW1 „Ja und? Das Thema ist schon so alt, tja wer weiß wie alt. Tatsache ist doch die, ich kann nur für etwas Geld bekommen ...“
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Ich kann auch nicht zu meinem Chef gehen und sagen, das hab ich doch schon letztes Jahr gemacht also gib mir dafür nochmal Geld.

Na gut, das kann man jetzt nicht ganz vergleichen.

Der Künstler "verkauft" ja nicht sein Werk, das gehört ihm weiterhin. Aber wenn dieses Werk 20 Jahre lang regelmäßig aufgeführt wird, warum soll er dann nicht auch 20 Jahre Tantiemen kassieren? Auch wäre es reichlich einseitig, immer nur nach Arbeitsstunden zu bezahlen. Wer Ideen hat, deren produktive Ergebnisse jahrelang auf Interesse beim Konsumenten stoßen, der soll auch jahrelang daran verdienen. Vor allem, wie willst du den "Preis" eines Werkes festsetzen, nachdem es soeben erst entstanden ist und noch niemand weiß, wie viel Geld es einspielen wird? Und wer sollte diesen Preis bezahlen?

Mich stören nicht Tantiemenzahlungen allgemein und im Grundsätzlichen, mich stören nur diese "Auswüchse". Ich will einfach nicht für mein Wohnzimmer eine Urheberrechtsabgabe beazhlen müssen, nur weil man da vielleicht Musik hören könnte. Oder besser gleich für die ganze Wohnung, man kann ja auch sein Badezimmer beschallen (wenn man schon nicht selbst in der Wanne singt).

Den Eintritt im Konzert zahlst du ausschließlich für das Recht, der Veranstaltung beizuwohnen, nicht für weitergehende Rechte wie Ton- oder Bildaufnahmen. Dass dir die Geräte und Medien dazu gehören, ändert daran genau gar nicht.

Wie gesagt ich hab da ne sehr extreme Meinung dazu

Ein bisschen ;-) ...zur Situation im Ausland habe ich speziell nur etwas über die Medien gefunden, nicht aber zur Hardware: https://de.wikipedia.org/wiki/Pauschalabgabe#Situation_in_anderen_L.C3.A4ndern

CU
Olaf

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