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Ab sofort: Urheberrechtsabgabe für Smartphones und Tablets

Olaf19 / 157 Antworten / Flachansicht Nickles

Wie wir alle wissen, bringt ein Jahreswechsel nicht nur erfreuliche Neuerungen. Insbesondere ist jeder 1. Januar immer eine willkommene Ausrede, um Preise anzuheben, neue Gebühren aus der Taufe zu heben und den Endverbrauchern / Kunden / Steuerzahlern einmal kräftig das Fell über die Ohren zu ziehen. Nicht auszurechnen, wie billig unser Leben wäre, wenn es keine Kalenderjahre gäbe...

Und weil es keinen triftigen Grund dafür gibt, dass 2016 hier eine Ausnahme macht, wurden nunmehr die Urheberrechtsabgaben für Smartphones und Tablets eingeführt, nachdem Bitkom auf der einen und VG Bild Kunst, VG Wort, GÜFA und GEMA auf der anderen Seite sich geeinigt hatten.

Ursprünglich wollten die Verwertungsgesellschaften, dass eine solche Abgabe bereits 2011 eingeführt wird, mit saftigen Aufpreisen von bis zu 36 EUR pro Gerät. Nun also 5 Jahre später, mit Höchstsatz 8,75 EUR.

Quelle: www.spiegel.de

Olaf19 meint: Fragwürdig. Bei Medien wie CD- oder DVD-Rohlingen, VHS- oder Musikkassetten, die vorzugsweise dazu dienen, urheberrechtlich geschütztes Material zu archivieren, kann ich eine Abgabe noch nachvollziehen. Bei Hardware hört für meinen Geschmack der Spaß auf, also auch schon bei den bisherigen Computer-Abgaben.

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"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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Systemcrasher mawe2 „Erst mal habe ich nicht GESCHRIEEN sondern nur gefragt. Und natürlich muss derjenige, der die Behauptung aufstellt auch ...“
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Sonst könnte man jeden noch so absurden Unsinn behaupten und dann den Zweifler auffordern, selbst nach den Belegen für diesen Quatsch zu suchen!

Erstens ist das in weiten Kreisen (Politik, Verschwörungstheoretiker) der Normalfall, also gängiger Standard.

Zweitens habe ich keinen unsinnigen Quatsch behauptet.

Drittens sind irgendwo in den Tiefen dieser Diskussionskette bereits einschlägige  Links vorhanden. Es haben sich Andere "die Arbeit" gemacht!

Und Viertens habe ich bereits mehrfach klar und eindeutig darauf hingewiesen, dß es mir gar nicht darum geht, ob ein bestimmter Songtext wervoller ist als ein bestimmtes Mediakament z.B.

Sondern einzig und alleine darum, daß das Urheberrecht gesetzlich höher bewertet wird als das Patentrecht.

Daß also eine Erfindung, z.B. ein lebensrettendes Medikament in den Augen der Gesetzgeber drastisch weniger wert ist als irgend ein Groschenroman, Bohlen-Lied oder was auch immer.

Was muß ich denn noch tun, bis Du endlich kapierst, was ich meine?

Oder geht es dir - was bereits viele hier in den diversen Diskussionsketten vermuten - tatsächlich nur ums Stänkern?

 In diesem Fall werde ich Deine Beiträge künftig einfach nur ignorieren.

Null Toleranz f?r Intoleranz
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