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News: Handy, PDA, Smartphone

Ab sofort: Urheberrechtsabgabe für Smartphones und Tablets

Olaf19 / 157 Antworten / Flachansicht Nickles

Wie wir alle wissen, bringt ein Jahreswechsel nicht nur erfreuliche Neuerungen. Insbesondere ist jeder 1. Januar immer eine willkommene Ausrede, um Preise anzuheben, neue Gebühren aus der Taufe zu heben und den Endverbrauchern / Kunden / Steuerzahlern einmal kräftig das Fell über die Ohren zu ziehen. Nicht auszurechnen, wie billig unser Leben wäre, wenn es keine Kalenderjahre gäbe...

Und weil es keinen triftigen Grund dafür gibt, dass 2016 hier eine Ausnahme macht, wurden nunmehr die Urheberrechtsabgaben für Smartphones und Tablets eingeführt, nachdem Bitkom auf der einen und VG Bild Kunst, VG Wort, GÜFA und GEMA auf der anderen Seite sich geeinigt hatten.

Ursprünglich wollten die Verwertungsgesellschaften, dass eine solche Abgabe bereits 2011 eingeführt wird, mit saftigen Aufpreisen von bis zu 36 EUR pro Gerät. Nun also 5 Jahre später, mit Höchstsatz 8,75 EUR.

Quelle: www.spiegel.de

Olaf19 meint: Fragwürdig. Bei Medien wie CD- oder DVD-Rohlingen, VHS- oder Musikkassetten, die vorzugsweise dazu dienen, urheberrechtlich geschütztes Material zu archivieren, kann ich eine Abgabe noch nachvollziehen. Bei Hardware hört für meinen Geschmack der Spaß auf, also auch schon bei den bisherigen Computer-Abgaben.

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Olaf19 mawe2 „Ich kann das nur begrenzt, da ich diese Medien in der Hauptsache dazu nutze, eigene Inhalte zu archivieren. Und solange ...“
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da ich diese Medien in der Hauptsache dazu nutze, eigene Inhalte zu archivieren. Und solange man selbst aus dem Topf keine Gelder für die Archivierung eigener Inhalte erhält, ist auch eine pauschale Abgabe unzulässig.

Moment – die Gelder aus dem Topf erhalten Urheber dafür, dass andere ihre Inhalte nutzen, nicht dafür, dass sie selbst dies tun.

Auf die Gesamtbevölkerung gerechnet dürfte es nur wenige Menschen geben, die weit überwiegend eigene Inhalte auf CD/DVD/VHS/MC bannen. Einzelfallgerechtigkeit ist im Prinzip eine schöne Sache, aber wir würden uns zu Tode bürokratisieren, wenn jetzt auch noch geprüft werden müsste, wer mit seinen Medien was genau macht und wie viel.

denn diese Geräte enthalten ja i.d.R. auch einen Massenspeicher, der genau so für die Speicherung von (z.B.) Musik dient, wie eine CD oder eine Musikkassette.

Ich finde nicht, dass man das vergleichen kann. Erst einmal wird der Massenspeicher in mobilen oder stationären Geräten nur zu einem (geringen) Teil für Musik genutzt, bei einer Audio-CD zu 100%. Bei Downloads aus dem iTunes- oder Amazon-Store habe ich die Musik eh schon bezahlt. Wenn ich meine gekauften CDs rippe, um unterwegs auf dem Smartphone Musik zu hören, habe ich ebenfalls meinen Obulus entrichtet.

Anders sieht es aus, wenn jemand eine geliehene CD auf einen Rohling brennt oder einen Film aus dem Fernsehen auf VHS aufnimmt – dann hat er nichts bezahlt.

Ich finde, es darf nicht immer nur danach gehen, was theoretisch technisch möglich wäre; man sollte dabei auch die Plausibilität und den praktischen Gebrauch der Dinge beachten. Wer nutzt schon den Massenspeicher seines Handys, um damit etwas aus dem Radio/TV mitzuschneiden oder eine geliehene CD zu überspielen?

CU
Olaf

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