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Ab sofort: Urheberrechtsabgabe für Smartphones und Tablets

Olaf19 / 157 Antworten / Flachansicht Nickles

Wie wir alle wissen, bringt ein Jahreswechsel nicht nur erfreuliche Neuerungen. Insbesondere ist jeder 1. Januar immer eine willkommene Ausrede, um Preise anzuheben, neue Gebühren aus der Taufe zu heben und den Endverbrauchern / Kunden / Steuerzahlern einmal kräftig das Fell über die Ohren zu ziehen. Nicht auszurechnen, wie billig unser Leben wäre, wenn es keine Kalenderjahre gäbe...

Und weil es keinen triftigen Grund dafür gibt, dass 2016 hier eine Ausnahme macht, wurden nunmehr die Urheberrechtsabgaben für Smartphones und Tablets eingeführt, nachdem Bitkom auf der einen und VG Bild Kunst, VG Wort, GÜFA und GEMA auf der anderen Seite sich geeinigt hatten.

Ursprünglich wollten die Verwertungsgesellschaften, dass eine solche Abgabe bereits 2011 eingeführt wird, mit saftigen Aufpreisen von bis zu 36 EUR pro Gerät. Nun also 5 Jahre später, mit Höchstsatz 8,75 EUR.

Quelle: www.spiegel.de

Olaf19 meint: Fragwürdig. Bei Medien wie CD- oder DVD-Rohlingen, VHS- oder Musikkassetten, die vorzugsweise dazu dienen, urheberrechtlich geschütztes Material zu archivieren, kann ich eine Abgabe noch nachvollziehen. Bei Hardware hört für meinen Geschmack der Spaß auf, also auch schon bei den bisherigen Computer-Abgaben.

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"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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Olaf19 mumpel1 „Künstler/Bands, die sich den Luxus eines eigenen Studios und sogar den Luxus eines eigenen Labels leisten können, ...“
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Künstler/Bands, die sich den Luxus eines eigenen Studios und sogar den Luxus eines eigenen Labels leisten können, profitieren sehr stark von der GEMA. Denn die haben keinen Zwischenhändler in Form einer Plattenfirma. 

Das ist falsch. Die Plattenfirma ist nur insofern ein Zwischenhändler, als diese an den Einnahmen aus Tonträgerverkäufen den Löwenanteil einnimmt. Mit GEMA-Tantiemen hat das überhaupt nichts zu tun, die gehen zu 100% an die Komponisten und Texter. Wer in einer Band nur singt oder spielt, bekommt also gar nichts davon.

Sollte ein Komponist einen Vertrag mit einem Musikverlag abgeschlossen haben, so erhält dieser 40% der GEMA-Tantiemen. Das ist aber auch hochgradig sinnvoll, denn der Verlag sucht für den Komponisten Leute, die seine Musik aufführen. Wenn seine Musik daraufhin z.B. dreimal so viel gespielt wird, hat er 300% GEMA-Einnahmen. Abzüglich der 120% für den Musikverlag bleiben ihm dann 180% – gegenüber 100% ohne Musikverlag.

Für einen Komponisten, der seine Werke selbst bzw. mit seiner eigenen Band aufführt, der also nicht erst Leute suchen muss, die seine Musik spielen, ist dieses Konstrukt natürlich überhaupt nicht sinnvoll.

CU
Olaf

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