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Ab sofort: Urheberrechtsabgabe für Smartphones und Tablets

Olaf19 / 157 Antworten / Flachansicht Nickles

Wie wir alle wissen, bringt ein Jahreswechsel nicht nur erfreuliche Neuerungen. Insbesondere ist jeder 1. Januar immer eine willkommene Ausrede, um Preise anzuheben, neue Gebühren aus der Taufe zu heben und den Endverbrauchern / Kunden / Steuerzahlern einmal kräftig das Fell über die Ohren zu ziehen. Nicht auszurechnen, wie billig unser Leben wäre, wenn es keine Kalenderjahre gäbe...

Und weil es keinen triftigen Grund dafür gibt, dass 2016 hier eine Ausnahme macht, wurden nunmehr die Urheberrechtsabgaben für Smartphones und Tablets eingeführt, nachdem Bitkom auf der einen und VG Bild Kunst, VG Wort, GÜFA und GEMA auf der anderen Seite sich geeinigt hatten.

Ursprünglich wollten die Verwertungsgesellschaften, dass eine solche Abgabe bereits 2011 eingeführt wird, mit saftigen Aufpreisen von bis zu 36 EUR pro Gerät. Nun also 5 Jahre später, mit Höchstsatz 8,75 EUR.

Quelle: www.spiegel.de

Olaf19 meint: Fragwürdig. Bei Medien wie CD- oder DVD-Rohlingen, VHS- oder Musikkassetten, die vorzugsweise dazu dienen, urheberrechtlich geschütztes Material zu archivieren, kann ich eine Abgabe noch nachvollziehen. Bei Hardware hört für meinen Geschmack der Spaß auf, also auch schon bei den bisherigen Computer-Abgaben.

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"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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Olaf19 Systemcrasher „Das betrfft einen der erfolgreichsten Musiktitel aller Zeiten. Leider habe ich vergessen, um welchen genau es sich ...“
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Das betrfft einen der erfolgreichsten Musiktitel aller Zeiten. Leider habe ich vergessen, um welchen genau es sich handelt. Ich glaube, es war "Satisfaction", bin mir aber alles andere als sicher.

Auf solchen Legendenbildungs-Quatsch gebe ich aus Prinzip nichts. Das wird ständig so dahingesagt, "och das hab ich mal so eben in der Nacht nach einem lustigen Abend so dahin gekritzelt". Das dürfte in den seltensten Fällen stimmen, vielleicht bekommt man einen Songtext so schnell hin, wenn man gerade entsprechend inspiriert ist. Komposition und Arrangement dürften einiges mehr an Zeit verschlingen, ganz zu schweigen von der technisch aufwändigen Produktion im Studio.

Warum erlischt das urheberrecht erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers?

Finde ich auch übertrieben. Dass nun nicht gleich nach dem Tod eines Komponisten, wenn er kaum unter der Erde ist, sich die Leichenfledderer über seine Melodien hermachen dürfen, um sie zu ihrem eigenen Gewinn zweit-zu-verwursten, finde ich schon legitim. Aber 20 Jahre müssten reichen. Der Komponist selbst hat davon sowieso nichts.

CU
Olaf

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