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Ab sofort: Urheberrechtsabgabe für Smartphones und Tablets

Olaf19 / 157 Antworten / Flachansicht Nickles

Wie wir alle wissen, bringt ein Jahreswechsel nicht nur erfreuliche Neuerungen. Insbesondere ist jeder 1. Januar immer eine willkommene Ausrede, um Preise anzuheben, neue Gebühren aus der Taufe zu heben und den Endverbrauchern / Kunden / Steuerzahlern einmal kräftig das Fell über die Ohren zu ziehen. Nicht auszurechnen, wie billig unser Leben wäre, wenn es keine Kalenderjahre gäbe...

Und weil es keinen triftigen Grund dafür gibt, dass 2016 hier eine Ausnahme macht, wurden nunmehr die Urheberrechtsabgaben für Smartphones und Tablets eingeführt, nachdem Bitkom auf der einen und VG Bild Kunst, VG Wort, GÜFA und GEMA auf der anderen Seite sich geeinigt hatten.

Ursprünglich wollten die Verwertungsgesellschaften, dass eine solche Abgabe bereits 2011 eingeführt wird, mit saftigen Aufpreisen von bis zu 36 EUR pro Gerät. Nun also 5 Jahre später, mit Höchstsatz 8,75 EUR.

Quelle: www.spiegel.de

Olaf19 meint: Fragwürdig. Bei Medien wie CD- oder DVD-Rohlingen, VHS- oder Musikkassetten, die vorzugsweise dazu dienen, urheberrechtlich geschütztes Material zu archivieren, kann ich eine Abgabe noch nachvollziehen. Bei Hardware hört für meinen Geschmack der Spaß auf, also auch schon bei den bisherigen Computer-Abgaben.

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"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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Systemcrasher Olaf19 „Auf solchen Legendenbildungs-Quatsch gebe ich aus Prinzip nichts. Das wird ständig so dahingesagt, och das hab ich mal so ...“
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vielleicht bekommt man einen Songtext so schnell hin, wenn man gerade entsprechend inspiriert ist. Komposition und Arrangement dürften einiges mehr an Zeit verschlingen, ganz zu schweigen von der technisch aufwändigen Produktion im Studio.

Aber auch der songtext alleine steht schon unter Urheberrecht.

Der Rest könnte durchaus durch Andere "entworfen" worden sein.

Aber 20 Jahre müssten reichen. Der Komponist selbst hat davon sowieso nichts.

Gerecht wäre es, das Urheberrecht genauso wie das Patentrecht zu behandeln, ales Andere ist eine klare Diskriminierung der Erfindenden Zunft.

Sogern ich "Satisfaction2 u.ä. auch höre, Antibiotika, Mittel gegen Aids, Sehhilfen für Blinde etc. haben m.E. einen eindeutig höreren Wert und Nutzen für die Gemeinschaft und das sollte auch entsprechend honoriert werden.

Ich persönlich trete dafür ein, daß das Urheberrecht 20 Jahre nach der Erstveröffentlichung erlischt, also genauso wie Erfindungen behandelt wird. Danach machen ohnehin fast ausschließlich Abmahnvereine Kasse mit den Titeln.

Null Toleranz f?r Intoleranz
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