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Ab sofort: Urheberrechtsabgabe für Smartphones und Tablets

Olaf19 / 157 Antworten / Flachansicht Nickles

Wie wir alle wissen, bringt ein Jahreswechsel nicht nur erfreuliche Neuerungen. Insbesondere ist jeder 1. Januar immer eine willkommene Ausrede, um Preise anzuheben, neue Gebühren aus der Taufe zu heben und den Endverbrauchern / Kunden / Steuerzahlern einmal kräftig das Fell über die Ohren zu ziehen. Nicht auszurechnen, wie billig unser Leben wäre, wenn es keine Kalenderjahre gäbe...

Und weil es keinen triftigen Grund dafür gibt, dass 2016 hier eine Ausnahme macht, wurden nunmehr die Urheberrechtsabgaben für Smartphones und Tablets eingeführt, nachdem Bitkom auf der einen und VG Bild Kunst, VG Wort, GÜFA und GEMA auf der anderen Seite sich geeinigt hatten.

Ursprünglich wollten die Verwertungsgesellschaften, dass eine solche Abgabe bereits 2011 eingeführt wird, mit saftigen Aufpreisen von bis zu 36 EUR pro Gerät. Nun also 5 Jahre später, mit Höchstsatz 8,75 EUR.

Quelle: www.spiegel.de

Olaf19 meint: Fragwürdig. Bei Medien wie CD- oder DVD-Rohlingen, VHS- oder Musikkassetten, die vorzugsweise dazu dienen, urheberrechtlich geschütztes Material zu archivieren, kann ich eine Abgabe noch nachvollziehen. Bei Hardware hört für meinen Geschmack der Spaß auf, also auch schon bei den bisherigen Computer-Abgaben.

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"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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Olaf19 Systemcrasher „Was glaubst Du denn, wieso der seine Lieder auf youtube eingestellt hat und anschließend alle, die den Downloadbutton ...“
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Was glaubst Du denn, wieso der seine "Lieder" auf youtube eingestellt hat und anschließend alle, die den Downloadbutton betätigt haben hat abmahnen lassen?

Da musst du etwas falsch verstanden haben. Ja, auch Bushido lässt durch eine Anwaltskanzlei abmahnen, aber da geht es, so wie bei allen anderen Künstlern auch, um Tauschbörsen, nicht um YouTube.

Downloads von YouTube sind rechtlich zulässig. Zumal wenn er selbst die Musiktitel in seinem eigenen Kanal eingestellt hat, kann er sich hinterher nicht beklagen, wenn die heruntergeladen werden.

Nebenbei wüsste ich gar nicht, wie er Namen und Adressen von YouTube-Besuchern feststellen lassen will, die mit einem Browser-Plugin oder über einen Webdienst wie convert2mp3.net seine Videos heruntergeladen haben. Bei Tauschbörsen sieht das schon anders aus.

CU
Olaf

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