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Ab sofort: Urheberrechtsabgabe für Smartphones und Tablets

Olaf19 / 157 Antworten / Flachansicht Nickles

Wie wir alle wissen, bringt ein Jahreswechsel nicht nur erfreuliche Neuerungen. Insbesondere ist jeder 1. Januar immer eine willkommene Ausrede, um Preise anzuheben, neue Gebühren aus der Taufe zu heben und den Endverbrauchern / Kunden / Steuerzahlern einmal kräftig das Fell über die Ohren zu ziehen. Nicht auszurechnen, wie billig unser Leben wäre, wenn es keine Kalenderjahre gäbe...

Und weil es keinen triftigen Grund dafür gibt, dass 2016 hier eine Ausnahme macht, wurden nunmehr die Urheberrechtsabgaben für Smartphones und Tablets eingeführt, nachdem Bitkom auf der einen und VG Bild Kunst, VG Wort, GÜFA und GEMA auf der anderen Seite sich geeinigt hatten.

Ursprünglich wollten die Verwertungsgesellschaften, dass eine solche Abgabe bereits 2011 eingeführt wird, mit saftigen Aufpreisen von bis zu 36 EUR pro Gerät. Nun also 5 Jahre später, mit Höchstsatz 8,75 EUR.

Quelle: www.spiegel.de

Olaf19 meint: Fragwürdig. Bei Medien wie CD- oder DVD-Rohlingen, VHS- oder Musikkassetten, die vorzugsweise dazu dienen, urheberrechtlich geschütztes Material zu archivieren, kann ich eine Abgabe noch nachvollziehen. Bei Hardware hört für meinen Geschmack der Spaß auf, also auch schon bei den bisherigen Computer-Abgaben.

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"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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mawe2 Olaf19 „Moment die Gelder aus dem Topf erhalten Urheber dafür, dass andere ihre Inhalte nutzen, nicht dafür, dass sie selbst ...“
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Auf die Gesamtbevölkerung gerechnet dürfte es nur wenige Menschen geben, die weit überwiegend eigene Inhalte auf CD/DVD/VHS/MC bannen.

Meinst Du wirklich, dass die Mehrheit sich nur an den Inhalten anderer bedient und selber keine Inhalte erzeugt? Traurige Vorstellung!

Erst einmal wird der Massenspeicher in mobilen oder stationären Geräten nur zu einem (geringen) Teil für Musik genutzt, bei einer Audio-CD zu 100%.

Bei einem MP3-Player wird er sicher auch zu 100% für Musik genutzt. Und eine CD kann auch anderes Speichern als Musik (aber das hatten wir ja schon).

Bei Downloads aus dem iTunes- oder Amazon-Store habe ich die Musik eh schon bezahlt.

Es geht wohl mehr um die Kopien, die von diesen gekauften Stücken gemacht werden.

Bei einer Vinyl-Schallplatte hatte man die Musik auch schon bezahlt, die Kopie auf Musikkassette hat aber nochmal eine weitere Urheberrechtsabgabe gekostet.

Wer nutzt schon den Massenspeicher seines Handys, um damit etwas aus dem Radio/TV mitzuschneiden oder eine geliehene CD zu überspielen?

Ersteres wohl eher selten, Letzteres wohl ganz sicher sehr viel.

Wenn alle Leute ihre Musik ausschließlich selber kaufen würden (und keine Kopien machen würden), würde man über diese Thematik nicht mehr diskutieren müssen.

Warum gibt es (z.B.) keine CD-Rohlinge, die für das Speichern (und Abspielen) von Musik gar nicht geeignet sind? Die könnten dann ohne die entsprechende Abgabe verkauft werden und für die eigenen (nichtmusikalischen) Inhalte verwendet werden.

Früher gab es spezielle CD-Audio-Rohlinge, die wesentlich teurer als normale CD-Rohlinge waren.

Gruß, mawe2

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