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Ab sofort: Urheberrechtsabgabe für Smartphones und Tablets

Olaf19 / 157 Antworten / Flachansicht Nickles

Wie wir alle wissen, bringt ein Jahreswechsel nicht nur erfreuliche Neuerungen. Insbesondere ist jeder 1. Januar immer eine willkommene Ausrede, um Preise anzuheben, neue Gebühren aus der Taufe zu heben und den Endverbrauchern / Kunden / Steuerzahlern einmal kräftig das Fell über die Ohren zu ziehen. Nicht auszurechnen, wie billig unser Leben wäre, wenn es keine Kalenderjahre gäbe...

Und weil es keinen triftigen Grund dafür gibt, dass 2016 hier eine Ausnahme macht, wurden nunmehr die Urheberrechtsabgaben für Smartphones und Tablets eingeführt, nachdem Bitkom auf der einen und VG Bild Kunst, VG Wort, GÜFA und GEMA auf der anderen Seite sich geeinigt hatten.

Ursprünglich wollten die Verwertungsgesellschaften, dass eine solche Abgabe bereits 2011 eingeführt wird, mit saftigen Aufpreisen von bis zu 36 EUR pro Gerät. Nun also 5 Jahre später, mit Höchstsatz 8,75 EUR.

Quelle: www.spiegel.de

Olaf19 meint: Fragwürdig. Bei Medien wie CD- oder DVD-Rohlingen, VHS- oder Musikkassetten, die vorzugsweise dazu dienen, urheberrechtlich geschütztes Material zu archivieren, kann ich eine Abgabe noch nachvollziehen. Bei Hardware hört für meinen Geschmack der Spaß auf, also auch schon bei den bisherigen Computer-Abgaben.

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"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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Olaf19 Xdata „Richtig, die Vergleiche kranken an der Verschiedenheit. Die GEZ und jetzt der Beitragsservice sind auch einfach zu ...“
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und obendrein  die Rundfunkabgabe ..

Ja, und das Benzin musst du auch extra bezahlen, obwohl du schon ein Auto gekauft hast...

Im Ernst: lasst doch endlich mal diesen Scheiß-Rundfunkbeitrag aus dem Spiel. Der hat nun wirklich einen feuchten Kehricht mit dem Thema zu tun.

Eine Aufführung mit einer kleinen PA Anlage auf dem hauseigenen Balkon könnte auch als Öffentliche Aufführung betrachtet werden.

Nein, das könnte sie eben nicht. Deine Nachbarn sind ganz bestimmt nicht dafür zu einer Abgabe zu zwingen, dass sie gegen ihren Willen mit Lärm belästigt werden.

CU
Olaf

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