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Ab sofort: Urheberrechtsabgabe für Smartphones und Tablets

Olaf19 / 157 Antworten / Flachansicht Nickles

Wie wir alle wissen, bringt ein Jahreswechsel nicht nur erfreuliche Neuerungen. Insbesondere ist jeder 1. Januar immer eine willkommene Ausrede, um Preise anzuheben, neue Gebühren aus der Taufe zu heben und den Endverbrauchern / Kunden / Steuerzahlern einmal kräftig das Fell über die Ohren zu ziehen. Nicht auszurechnen, wie billig unser Leben wäre, wenn es keine Kalenderjahre gäbe...

Und weil es keinen triftigen Grund dafür gibt, dass 2016 hier eine Ausnahme macht, wurden nunmehr die Urheberrechtsabgaben für Smartphones und Tablets eingeführt, nachdem Bitkom auf der einen und VG Bild Kunst, VG Wort, GÜFA und GEMA auf der anderen Seite sich geeinigt hatten.

Ursprünglich wollten die Verwertungsgesellschaften, dass eine solche Abgabe bereits 2011 eingeführt wird, mit saftigen Aufpreisen von bis zu 36 EUR pro Gerät. Nun also 5 Jahre später, mit Höchstsatz 8,75 EUR.

Quelle: www.spiegel.de

Olaf19 meint: Fragwürdig. Bei Medien wie CD- oder DVD-Rohlingen, VHS- oder Musikkassetten, die vorzugsweise dazu dienen, urheberrechtlich geschütztes Material zu archivieren, kann ich eine Abgabe noch nachvollziehen. Bei Hardware hört für meinen Geschmack der Spaß auf, also auch schon bei den bisherigen Computer-Abgaben.

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"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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mawe2 Olaf19 „Weiß ich auch nicht. Aber ich vermisse sie auf dem Smartphone auch nicht. Und wenn doch, kann ich ja das Smartphone ...“
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Wer sagt eigentlich, dass Smartphones mit Administratorkonto für den Anwender auch nur ein Stück weniger herumspionieren würden?

Wenn ich ein Administratorenkonto nutzen kann, kann ich das System vollständig kontrollieren. Ich kann es dann auch - soweit es meine Fachkenntnis zulässt - so gut wie möglich absichern.

Ohne Administratratorenrechte kann ich das nicht.

Ich vergleiche das mal mit einem Türschloss: Wenn ich bzgl. meiner Wohnungstür die Vermutung habe, dass ein fieser Mitarbeiter des einzigen verfügbaren Schlüsseldienstes sich einen Nachschlüssel hergestellt hat, kann ich den sicheren Zustand wieder herstellen, indem ich selbst den Schließzylinder tausche. Ist mir dieser Tausch verwehrt (= fehlende Adminrechte), müsste ich wieder den Schlüsseldienst beauftragen und kann wieder davon ausgehen, dass der Mitarbeiter einen Nachschlüssel hat. Eine Sicherheit ist somit nicht herzustellen.

Es ist also ein großer Unterschied, ob man selbst administriert oder ob das andere (nicht vertrauenswürdige) Leute machen!

Soll man dann vielleicht am PC auch immer mit Administratorrechten ins Netz gehen, weil man dann sicher ist vor der Schnüffelei mancher Programme?

Nein, das hast Du völlig falsch verstanden. Ich sage ja nicht, dass man die Geräte (insbesondere zur Internet-Nutzung) nur mit Administratorenrechten nutzen soll. Das wäre für die Sicherheit eher kontraproduktiv.

Aber die Möglichkeit, überhaupt selbst administrieren zu können ist die notwendige (nicht hinreichende) Voraussetzung für die Absicherung des Systems.

Gruß, mawe2

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