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Ab sofort: Urheberrechtsabgabe für Smartphones und Tablets

Olaf19 / 157 Antworten / Flachansicht Nickles

Wie wir alle wissen, bringt ein Jahreswechsel nicht nur erfreuliche Neuerungen. Insbesondere ist jeder 1. Januar immer eine willkommene Ausrede, um Preise anzuheben, neue Gebühren aus der Taufe zu heben und den Endverbrauchern / Kunden / Steuerzahlern einmal kräftig das Fell über die Ohren zu ziehen. Nicht auszurechnen, wie billig unser Leben wäre, wenn es keine Kalenderjahre gäbe...

Und weil es keinen triftigen Grund dafür gibt, dass 2016 hier eine Ausnahme macht, wurden nunmehr die Urheberrechtsabgaben für Smartphones und Tablets eingeführt, nachdem Bitkom auf der einen und VG Bild Kunst, VG Wort, GÜFA und GEMA auf der anderen Seite sich geeinigt hatten.

Ursprünglich wollten die Verwertungsgesellschaften, dass eine solche Abgabe bereits 2011 eingeführt wird, mit saftigen Aufpreisen von bis zu 36 EUR pro Gerät. Nun also 5 Jahre später, mit Höchstsatz 8,75 EUR.

Quelle: www.spiegel.de

Olaf19 meint: Fragwürdig. Bei Medien wie CD- oder DVD-Rohlingen, VHS- oder Musikkassetten, die vorzugsweise dazu dienen, urheberrechtlich geschütztes Material zu archivieren, kann ich eine Abgabe noch nachvollziehen. Bei Hardware hört für meinen Geschmack der Spaß auf, also auch schon bei den bisherigen Computer-Abgaben.

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"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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Olaf19 mumpel1 „Dieses Gerücht hält sich hartnäckig. Ob es bei Samsung das eFuse wirklich gibt weiss keiner so genau. Das Motorola ...“
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Man stelle sich mal vor die Hersteller würden einen DRM-Chip einbauen der das Kopieren von Mediendateien verhindert. Das würde einen gewaltigen Aufschrei geben, und die GEMA würde sich freuen.

Oder gerade nicht! Denn dann wäre eine Pauschalabgabe ja nicht mehr gerechtfertigt, die würde dann kippen. Wobei eine offene Frage ist, ob durch die Pauschalabgaben mehr oder weniger Geld reinkommt, als durch entgangene Gewinne verloren geht, wenn kopiert anstelle von gekauft wird.

Das Motorola Droid X hatte einen solchen eFuse-Chip, der das Gerät allerdings komplett unbrauchbar machte, was aber m.E. zumindest nach deutschem Recht mal garnicht in Ordnung ist.

Schwer zu sagen. Es ist eine derartige Sauerei gegenüber dem Endverbraucher, dass man eigentlich annehmen müsste, der Hersteller schneidet sich mit einer derartigen Politik ins eigene Fleisch, wenn so etwas bekannt wird. Aber ob man rechtlich dagegen etwas machen kann?

Für mich ist das eher eine Parallele zur geplanten Obsoleszenz z.B. bei Druckern. Alle sind dagegen, alle ärgern sich darüber, nur rechtlich scheint's völlig unbedenklich zu sein, denn diese Geräte werden fröhlich weiter verkauft.

CU
Olaf

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