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Ab sofort: Urheberrechtsabgabe für Smartphones und Tablets

Olaf19 / 157 Antworten / Flachansicht Nickles

Wie wir alle wissen, bringt ein Jahreswechsel nicht nur erfreuliche Neuerungen. Insbesondere ist jeder 1. Januar immer eine willkommene Ausrede, um Preise anzuheben, neue Gebühren aus der Taufe zu heben und den Endverbrauchern / Kunden / Steuerzahlern einmal kräftig das Fell über die Ohren zu ziehen. Nicht auszurechnen, wie billig unser Leben wäre, wenn es keine Kalenderjahre gäbe...

Und weil es keinen triftigen Grund dafür gibt, dass 2016 hier eine Ausnahme macht, wurden nunmehr die Urheberrechtsabgaben für Smartphones und Tablets eingeführt, nachdem Bitkom auf der einen und VG Bild Kunst, VG Wort, GÜFA und GEMA auf der anderen Seite sich geeinigt hatten.

Ursprünglich wollten die Verwertungsgesellschaften, dass eine solche Abgabe bereits 2011 eingeführt wird, mit saftigen Aufpreisen von bis zu 36 EUR pro Gerät. Nun also 5 Jahre später, mit Höchstsatz 8,75 EUR.

Quelle: www.spiegel.de

Olaf19 meint: Fragwürdig. Bei Medien wie CD- oder DVD-Rohlingen, VHS- oder Musikkassetten, die vorzugsweise dazu dienen, urheberrechtlich geschütztes Material zu archivieren, kann ich eine Abgabe noch nachvollziehen. Bei Hardware hört für meinen Geschmack der Spaß auf, also auch schon bei den bisherigen Computer-Abgaben.

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Olaf19 Fetzen „Ich widerspreche diesen Prozentrechnungen deswegen, weil sie unsere Gesellschaft in Arm und Reich geteilt haben. Warum ...“
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Ich widerspreche diesen Prozentrechnungen deswegen, weil sie unsere Gesellschaft in Arm und Reich geteilt haben. Warum müssen es Prozente sein? Warum muss sich jemand, ohne den es die Wertschöpfungskette nicht geben würde um beinahe die Hälfte der Einnahmen abzocken lassen?

So einfach ist das leider nicht. Außerdem steht es uns gar nicht zu, darüber den Stab zu brechen – dafür haben wir schließlich Vertragsfreiheit. Jeder Komponist kann selbst entscheiden, ob er einen Verlagsvertrag eingeht und wenn ja zu welchen Konditionen.

Für den Musikverlag heißt das beschriebene Modell noch lange nicht, dass er damit reich wird. Er verdient nur dann gut, wenn es ihm gelingt, die Werke des Komponisten erfolgreich zu vermitteln. Gelingt ihm das nicht, dann verdient er auch null, nix, nada.

Das Gegenmodell wäre: der Komponist bezahlt den Verlag für seinen Arbeitsaufwand. Das kann für den Komponisten bedeuten: wenn er Pech hat, wird sein Werk kein einziges Mal aufgeführt. Trotzdem zahlt er einen Haufen Geld an den Musikverlag – für null Ergebnis.

Ob die Komponisten das wirklich wollen, damit besser fahren als mit dem 40%-Provisionsmodell? Hat das wirklich etwas zu tun mit einer "Spaltung der Gesellschaft in Arm und Reich"? Diese Konstruktion finde ich etwas bemüht.

Zum Vergleich: auch ein freier Handelsvertreter wird ausschließlich nach Provision bezahlt, also nach erfolgreichen Geschäftsabschlüssen. Wäre er fest angestellt, würde man sich wohl auf eine Mischkalkulation einigen: Fixum plus Provision. Sollte ein Vertreter ausschließlich mit Festgehalt bezahlt werden, so ist das für ihn keinesfalls automatisch eine feine Sache. Wenn er einigermaßen gut ist, wird er vielmehr ins Grübeln kommen, ob er mit einem Provisionsmodell nicht besser fahren würde – oder sich gleich selbstständig machen.

CU
Olaf

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