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Ab sofort: Urheberrechtsabgabe für Smartphones und Tablets

Olaf19 / 157 Antworten / Flachansicht Nickles

Wie wir alle wissen, bringt ein Jahreswechsel nicht nur erfreuliche Neuerungen. Insbesondere ist jeder 1. Januar immer eine willkommene Ausrede, um Preise anzuheben, neue Gebühren aus der Taufe zu heben und den Endverbrauchern / Kunden / Steuerzahlern einmal kräftig das Fell über die Ohren zu ziehen. Nicht auszurechnen, wie billig unser Leben wäre, wenn es keine Kalenderjahre gäbe...

Und weil es keinen triftigen Grund dafür gibt, dass 2016 hier eine Ausnahme macht, wurden nunmehr die Urheberrechtsabgaben für Smartphones und Tablets eingeführt, nachdem Bitkom auf der einen und VG Bild Kunst, VG Wort, GÜFA und GEMA auf der anderen Seite sich geeinigt hatten.

Ursprünglich wollten die Verwertungsgesellschaften, dass eine solche Abgabe bereits 2011 eingeführt wird, mit saftigen Aufpreisen von bis zu 36 EUR pro Gerät. Nun also 5 Jahre später, mit Höchstsatz 8,75 EUR.

Quelle: www.spiegel.de

Olaf19 meint: Fragwürdig. Bei Medien wie CD- oder DVD-Rohlingen, VHS- oder Musikkassetten, die vorzugsweise dazu dienen, urheberrechtlich geschütztes Material zu archivieren, kann ich eine Abgabe noch nachvollziehen. Bei Hardware hört für meinen Geschmack der Spaß auf, also auch schon bei den bisherigen Computer-Abgaben.

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"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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Olaf19 mumpel1 „Man muss kein wertvolles Phablet haben wenn man nicht viel Geld hat . Da reicht auch ein normales Mobiltelefon, schon um ...“
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Was gegen die neue GEMA-Abgabe sprechen könnte ist dass die Künstler Geld für etwas bekommen was sie sonst nie bekommen hätten. Durch diese Abgabe bekommen die Künstler auch von denen Geld die die Kunst nie erwerben würden.
Ich z.B. würde nie Musik von Dieter Bohlen kaufen, da ich seine Musik nicht mag. Aber dennoch könnte er durch den Kauf eines Mobiltelefons auch von mir ein paar Cent bekommen.

Genau das stört mich auch ziemlich massiv. Je länger ich darüber nachdenke, desto ungerechtfertigter empfinde ich solche Pauschalabgaben generell.

Zum Vergleich: Ein Konzertveranstalter oder eine (große) Radiostation überlässt der GEMA sog. "Musikfolgebögen", aus denen hervorgeht, welcher Titel in welchem Rahmen wann und wo gespielt worden ist. Das ist eine ganz klare und transparente Angelegenheit.

Wenn aber Tantiemen erhoben werden für "Aufführungen", die gar nicht stattgefunden haben, dann geht die Verteilung derselben den Weg des "Hornberger Schießens": nichts Genaues weiß man nicht.

CU
Olaf

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