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Ab sofort: Urheberrechtsabgabe für Smartphones und Tablets

Olaf19 / 157 Antworten / Flachansicht Nickles

Wie wir alle wissen, bringt ein Jahreswechsel nicht nur erfreuliche Neuerungen. Insbesondere ist jeder 1. Januar immer eine willkommene Ausrede, um Preise anzuheben, neue Gebühren aus der Taufe zu heben und den Endverbrauchern / Kunden / Steuerzahlern einmal kräftig das Fell über die Ohren zu ziehen. Nicht auszurechnen, wie billig unser Leben wäre, wenn es keine Kalenderjahre gäbe...

Und weil es keinen triftigen Grund dafür gibt, dass 2016 hier eine Ausnahme macht, wurden nunmehr die Urheberrechtsabgaben für Smartphones und Tablets eingeführt, nachdem Bitkom auf der einen und VG Bild Kunst, VG Wort, GÜFA und GEMA auf der anderen Seite sich geeinigt hatten.

Ursprünglich wollten die Verwertungsgesellschaften, dass eine solche Abgabe bereits 2011 eingeführt wird, mit saftigen Aufpreisen von bis zu 36 EUR pro Gerät. Nun also 5 Jahre später, mit Höchstsatz 8,75 EUR.

Quelle: www.spiegel.de

Olaf19 meint: Fragwürdig. Bei Medien wie CD- oder DVD-Rohlingen, VHS- oder Musikkassetten, die vorzugsweise dazu dienen, urheberrechtlich geschütztes Material zu archivieren, kann ich eine Abgabe noch nachvollziehen. Bei Hardware hört für meinen Geschmack der Spaß auf, also auch schon bei den bisherigen Computer-Abgaben.

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"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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Olaf19 mumpel1 „Und am meisten könnten die Künstler bekommen oder sich genehmigen die im Aufsichtsrat der GEMA sitzen. Einer von Die ...“
Optionen
M.E. sollte man verbieten das aktive und ehemalige Künstler in den Aufsichtsräten der Verwertungsgesellschaften sitzen

Ich bin mir nicht sicher, ob das rechtlich möglich wäre. Wer in den Vorstand der GEMA gewählt werden will, muss ein sog. "Ordentliches Mitglied" sein; ob man dagegen in den Aufsichtsrat auch als Nicht-Mitglied gewählt werden kann, entzieht sich meiner Kenntnis.

Aber selbst wenn: wer wählt denn den Aufsichtsrat? Doch die Mitglieder? Und die wären ja mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn sie ein Nicht-Mitglied wählen würden, resp. jemanden, der nicht ihre Interessen vertritt.

Ich fürchte daher, deine Idee beißt auf Granit, es sei denn, der Gesetzgeber haut dazwischen.

CU
Olaf

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