Wer ein ungesichertes Funknetz betreibt, über das Urheberrechtsverletzungen begangen werden, kann sich nicht damit herausreden, Fremde hätten die Dateien getauscht, sondern er haftet als Störer. Das hat das LG Hamburg festgestellt. Es sei zumutbar, das Funknetz mit einem Passwort zu sichern.
Fragt sich nur, was mit all den offenen Funknetzen an Flughäfen, in Hotels und Kneipen etc. geschehen soll. Die müssen konsequenterweise wohl abgeschaltet werden, wenn die Betreiber nicht für die Verstösse der Nutzer verantwortlich gemacht werden wollen.
Quelle: Law-Blog
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Die WLAN Verantwortlichen an der TU Berlin hatten sich schon vor Jahren des geschilderten WLAN Sicherheitsproblems angenommen (in punkto WLAN-Sicherheit auf dem gesamten Campus), habe daher aufgrund dieser heutigen Meldung nachgeschaut, wie weit die heutzutage mit ihrem Projekt gediehen sind, unter AKTUELLES findet sich ein Eintrag vom 09.08.2006, der auf die Software dieser Firma verweist...