Wer ein ungesichertes Funknetz betreibt, über das Urheberrechtsverletzungen begangen werden, kann sich nicht damit herausreden, Fremde hätten die Dateien getauscht, sondern er haftet als Störer. Das hat das LG Hamburg festgestellt. Es sei zumutbar, das Funknetz mit einem Passwort zu sichern.
Fragt sich nur, was mit all den offenen Funknetzen an Flughäfen, in Hotels und Kneipen etc. geschehen soll. Die müssen konsequenterweise wohl abgeschaltet werden, wenn die Betreiber nicht für die Verstösse der Nutzer verantwortlich gemacht werden wollen.
Quelle: Law-Blog
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Schon wieder die tauben Nüsse von Richter aus HH.
Immer alles schön reglementieren! Wenn das nicht den gewünschten Erfolg bringt,sucht man nach anderen
Möglichkeiten.Es wird einfach ein neues Verbot erschaffen.
War da ein Parteibuch der Auslöser? Es heist doch immer: Die Gerichte sind überlastet! Für manche Prozesse gehen Monate, bzw.Jahre ins Land, bevor sie beginnen. Von den Justizbehörden kommt nur der Ruf,nach mehr Richter.
Da sollen doch Gesetze,Vorschriften und Bestimmungen ausgemistet werden, um nach möglichkeit alles leichter und transparenter zu machen!?
Nur wenn dann solche Inteligenzbolzen weiter solchen Schrott verzapfen:Gute Nacht Deutschland.