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News: Witz des Tages

Verbot für offene Funknetze

Redaktion / 82 Antworten / Flachansicht Nickles

Wer ein ungesichertes Funknetz betreibt, über das Urheberrechtsverletzungen begangen werden, kann sich nicht damit herausreden, Fremde hätten die Dateien getauscht, sondern er haftet als Störer. Das hat das LG Hamburg festgestellt. Es sei zumutbar, das Funknetz mit einem Passwort zu sichern.

Fragt sich nur, was mit all den offenen Funknetzen an Flughäfen, in Hotels und Kneipen etc. geschehen soll. Die müssen konsequenterweise wohl abgeschaltet werden, wenn die Betreiber nicht für die Verstösse der Nutzer verantwortlich gemacht werden wollen.

Quelle: Law-Blog

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FULL ACK! Olaf19
Ach ja... schuerhaken
WUHAHAHA! winnigorny1
Jederzeit schuerhaken
Olaf19 neanderix „Wenn du meinst. Aber Leute wie du, die das für lächerliche Wortklauberei...“
Optionen

Ganz meine Meinung. Aber leider scheint die Fraktion der willfährigen "Hach-ich-hab-doch-nichts-zu-verbergen"-Untertanen in diesem Land schwer auf dem Vormarsch zu sein. So einfach funktioniert das Geschäft mit der Angst: Da kippen in New York einmal 2 Türme um, und schon lässt alle Welt sich bereitwillig bespitzeln.

Siehe auch hier: http://www.nickles.de/static_cache/538130742.html

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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Einigkeit Gunni_R
Einigkeit winnigorny1
Einigkeit Olaf19