Wer ein ungesichertes Funknetz betreibt, über das Urheberrechtsverletzungen begangen werden, kann sich nicht damit herausreden, Fremde hätten die Dateien getauscht, sondern er haftet als Störer. Das hat das LG Hamburg festgestellt. Es sei zumutbar, das Funknetz mit einem Passwort zu sichern.
Fragt sich nur, was mit all den offenen Funknetzen an Flughäfen, in Hotels und Kneipen etc. geschehen soll. Die müssen konsequenterweise wohl abgeschaltet werden, wenn die Betreiber nicht für die Verstösse der Nutzer verantwortlich gemacht werden wollen.
Quelle: Law-Blog
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Ganz meine Meinung. Aber leider scheint die Fraktion der willfährigen "Hach-ich-hab-doch-nichts-zu-verbergen"-Untertanen in diesem Land schwer auf dem Vormarsch zu sein. So einfach funktioniert das Geschäft mit der Angst: Da kippen in New York einmal 2 Türme um, und schon lässt alle Welt sich bereitwillig bespitzeln.
Siehe auch hier: http://www.nickles.de/static_cache/538130742.html
CU
Olaf