Wer ein ungesichertes Funknetz betreibt, über das Urheberrechtsverletzungen begangen werden, kann sich nicht damit herausreden, Fremde hätten die Dateien getauscht, sondern er haftet als Störer. Das hat das LG Hamburg festgestellt. Es sei zumutbar, das Funknetz mit einem Passwort zu sichern.
Fragt sich nur, was mit all den offenen Funknetzen an Flughäfen, in Hotels und Kneipen etc. geschehen soll. Die müssen konsequenterweise wohl abgeschaltet werden, wenn die Betreiber nicht für die Verstösse der Nutzer verantwortlich gemacht werden wollen.
Quelle: Law-Blog
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Was ist wenn mir einer eine Festplatte mit MP3s in den Postkasten wirft? Das ist doch genauso Urheberrechtsverletzung - also darf es keine offenen Postkasten mehr geben.
Die wollen alles Freie und Offene verbieten oder sonstwie kaputtmachen. Denn Kapitalismus und Geld scheffeln braucht Verbote und Unfreiheit.