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News: Witz des Tages

Verbot für offene Funknetze

Redaktion / 82 Antworten / Flachansicht Nickles

Wer ein ungesichertes Funknetz betreibt, über das Urheberrechtsverletzungen begangen werden, kann sich nicht damit herausreden, Fremde hätten die Dateien getauscht, sondern er haftet als Störer. Das hat das LG Hamburg festgestellt. Es sei zumutbar, das Funknetz mit einem Passwort zu sichern.

Fragt sich nur, was mit all den offenen Funknetzen an Flughäfen, in Hotels und Kneipen etc. geschehen soll. Die müssen konsequenterweise wohl abgeschaltet werden, wenn die Betreiber nicht für die Verstösse der Nutzer verantwortlich gemacht werden wollen.

Quelle: Law-Blog

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FULL ACK! Olaf19
Ach ja... schuerhaken
WUHAHAHA! winnigorny1
schuerhaken kadem42 „..über die vielen Zuschriften kann man sich amüsieren, nachdenklich werden,...“
Optionen

Das ist doch längst schon durch:
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Re: Verbot für offene Funknetze
Von: schuerhaken Am: 10.09.2006, 00:38

Wie wäre es denn mit einer Bestimmung, daß, wer WLAN-Hard- und Software herstellt oder sonstwie in Verkehr bringt, dafür zu sorgen hat, daß der Erwerber bzw. Nutzer das LAN nicht ungeschützt betreiben kann?

Mit dem o.a. inidividuellen "Zündschlüssel" ließe sich beides bewerkstelligen:
Identifizierung des tatsächlichen Nutzers, wo angebracht, und Einbringung eines Codes zur Verschlüsselung.
Peng.
So einfach ginge das.
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Aber das paßt wohl kaum jemandem. Man möchte doch (trotz Vermummungsverbotes) so gern "anonym" bleiben.
Welch eine Denkungsart...

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Jederzeit schuerhaken
@Volker Olaf19
Einigkeit Gunni_R
Einigkeit winnigorny1
Einigkeit Olaf19