Wer ein ungesichertes Funknetz betreibt, über das Urheberrechtsverletzungen begangen werden, kann sich nicht damit herausreden, Fremde hätten die Dateien getauscht, sondern er haftet als Störer. Das hat das LG Hamburg festgestellt. Es sei zumutbar, das Funknetz mit einem Passwort zu sichern.
Fragt sich nur, was mit all den offenen Funknetzen an Flughäfen, in Hotels und Kneipen etc. geschehen soll. Die müssen konsequenterweise wohl abgeschaltet werden, wenn die Betreiber nicht für die Verstösse der Nutzer verantwortlich gemacht werden wollen.
Quelle: Law-Blog
Internetanschluss und Tarife 23.321 Themen, 97.886 Beiträge
Das ist doch längst schon durch:
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Re: Verbot für offene Funknetze
Von: schuerhaken Am: 10.09.2006, 00:38
Wie wäre es denn mit einer Bestimmung, daß, wer WLAN-Hard- und Software herstellt oder sonstwie in Verkehr bringt, dafür zu sorgen hat, daß der Erwerber bzw. Nutzer das LAN nicht ungeschützt betreiben kann?
Mit dem o.a. inidividuellen "Zündschlüssel" ließe sich beides bewerkstelligen:
Identifizierung des tatsächlichen Nutzers, wo angebracht, und Einbringung eines Codes zur Verschlüsselung.
Peng.
So einfach ginge das.
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Aber das paßt wohl kaum jemandem. Man möchte doch (trotz Vermummungsverbotes) so gern "anonym" bleiben.
Welch eine Denkungsart...