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News: Witz des Tages

Verbot für offene Funknetze

Redaktion / 82 Antworten / Flachansicht Nickles

Wer ein ungesichertes Funknetz betreibt, über das Urheberrechtsverletzungen begangen werden, kann sich nicht damit herausreden, Fremde hätten die Dateien getauscht, sondern er haftet als Störer. Das hat das LG Hamburg festgestellt. Es sei zumutbar, das Funknetz mit einem Passwort zu sichern.

Fragt sich nur, was mit all den offenen Funknetzen an Flughäfen, in Hotels und Kneipen etc. geschehen soll. Die müssen konsequenterweise wohl abgeschaltet werden, wenn die Betreiber nicht für die Verstösse der Nutzer verantwortlich gemacht werden wollen.

Quelle: Law-Blog

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Scotty7 neanderix „Wenn du Betrieber offener Netze Hot-Spots zum Logging verpflichtest, dann musst...“
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Oh. CB und Logging wollte ich garnicht in Verbindung bringen. Nur halt das man "moderne" Gesetzgebung für diese G.Lücken braucht.

Und mit Logging mein ich natürlich nur die Identifikation der Verbindung, also wer, wann, für welchen Zeitraum.

gens inculta nimis vehitur crepitante colossa.
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FULL ACK! Olaf19
Ach ja... schuerhaken
WUHAHAHA! winnigorny1
Jederzeit schuerhaken
@Volker Olaf19
Einigkeit Gunni_R
Einigkeit winnigorny1
Einigkeit Olaf19