Wer ein ungesichertes Funknetz betreibt, über das Urheberrechtsverletzungen begangen werden, kann sich nicht damit herausreden, Fremde hätten die Dateien getauscht, sondern er haftet als Störer. Das hat das LG Hamburg festgestellt. Es sei zumutbar, das Funknetz mit einem Passwort zu sichern.
Fragt sich nur, was mit all den offenen Funknetzen an Flughäfen, in Hotels und Kneipen etc. geschehen soll. Die müssen konsequenterweise wohl abgeschaltet werden, wenn die Betreiber nicht für die Verstösse der Nutzer verantwortlich gemacht werden wollen.
Quelle: Law-Blog
Internetanschluss und Tarife 23.322 Themen, 97.937 Beiträge
Re: Verbot für offene Funknetze
Von: zucchero Am: 09.09.2006, 20:36
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Aha, richtig schön alles sowieso rechtlich und technisch Komplizierte mit Wortbrei noch komplizierter erscheinen lassen.
Ach wie süß!
Wie wäre es denn mit einer Bestimmung, daß, wer WLAN-Hard- und Software herstellt oder sonstwie in Verkehr bringt, dafür zu sorgen hat, daß der Erwerber bzw. Nutzer das LAN nicht ungeschützt betreiben kann?
Mit dem o.a. inidividuellen "Zündschlüssel" ließe sich beides bewerkstelligen:
Identifizierung des tatsächlichen Nutzers, wo angebracht, und Einbringung eines Codes zur Verschlüsselung.
Peng.
So einfach ginge das.
Doch stattdessen beschäftigt man lieber Völkerschaften von Parasiten.
Dann könnte sogar jedes irgendwo herumfunkende WLAN als Hotspot genutzt werden, aber niemand könnte es unidentifizierbar mißbrauchen.
Doch macht Euch keine Sorge.
Genau DAS kommt sowieso.
Über den "Zündschlüssel" (echte Insider kennen auch schon den Terminus technicus dafür...) kann man überall alles - aber nicht für lau.