Wer ein ungesichertes Funknetz betreibt, über das Urheberrechtsverletzungen begangen werden, kann sich nicht damit herausreden, Fremde hätten die Dateien getauscht, sondern er haftet als Störer. Das hat das LG Hamburg festgestellt. Es sei zumutbar, das Funknetz mit einem Passwort zu sichern.
Fragt sich nur, was mit all den offenen Funknetzen an Flughäfen, in Hotels und Kneipen etc. geschehen soll. Die müssen konsequenterweise wohl abgeschaltet werden, wenn die Betreiber nicht für die Verstösse der Nutzer verantwortlich gemacht werden wollen.
Quelle: Law-Blog
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"...wie unsere Politiker. ..."
ALS - nicht wie.
"...was unter "Rechtsprechung" so alles läuft, ist oft unter aller S...Da wird von Leuten(Richtern) geurteilt über Dinge , die diese Leute oft gar nicht verstehen, die sind aus einer anderen Welt,..."
kennst du nur einen richter persönlich? ...ich glaube nicht.
ich weiß nur soviel - richter sind in aller regel gebildete, intelligente menschen, die sich im verfahren sehr mit dem fall und dem "drum herum" beschäftigen. ...beschäftigen müssen.
da es gesetzte gibt, kann man nicht alles einfach so blablub aus´m bauch entscheiden. man muß sich schon auch an gesetzte halten.
deine chance?
gründe eine partei - lass dich wählen, ändere die gesetzte.
aber hör auf in der gegen rumzumeckern.
;-)