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News: Witz des Tages

Verbot für offene Funknetze

Redaktion / 82 Antworten / Flachansicht Nickles

Wer ein ungesichertes Funknetz betreibt, über das Urheberrechtsverletzungen begangen werden, kann sich nicht damit herausreden, Fremde hätten die Dateien getauscht, sondern er haftet als Störer. Das hat das LG Hamburg festgestellt. Es sei zumutbar, das Funknetz mit einem Passwort zu sichern.

Fragt sich nur, was mit all den offenen Funknetzen an Flughäfen, in Hotels und Kneipen etc. geschehen soll. Die müssen konsequenterweise wohl abgeschaltet werden, wenn die Betreiber nicht für die Verstösse der Nutzer verantwortlich gemacht werden wollen.

Quelle: Law-Blog

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FULL ACK! Olaf19
Ach ja... schuerhaken
WUHAHAHA! winnigorny1
winnigorny1 schuerhaken „Hatten wir doch schon“
Optionen

"Aber das paßt wohl kaum jemandem. Man möchte doch (trotz Vermummungsverbotes) so gern "anonym" bleiben.
Welch eine Denkungsart..."

Mal abgesehen davon, dass selbst das Surfen über Proxies keine wirkliche Anonymität bietet....:

Wer möchte schon der gläserne Bürger sein?! - Du etwa, schuerhaken? - Dann bitte: Kannst ja die Behörden autorisieren, in deinen Rechner einzudringen und alles auszulesen, was du so treibst.....

Welch eine Denkungsart....

Gruss aus dem schoenen Hamburg, Winni
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Jederzeit schuerhaken
@Volker Olaf19
Einigkeit Gunni_R
Einigkeit winnigorny1
Einigkeit Olaf19