Wer ein ungesichertes Funknetz betreibt, über das Urheberrechtsverletzungen begangen werden, kann sich nicht damit herausreden, Fremde hätten die Dateien getauscht, sondern er haftet als Störer. Das hat das LG Hamburg festgestellt. Es sei zumutbar, das Funknetz mit einem Passwort zu sichern.
Fragt sich nur, was mit all den offenen Funknetzen an Flughäfen, in Hotels und Kneipen etc. geschehen soll. Die müssen konsequenterweise wohl abgeschaltet werden, wenn die Betreiber nicht für die Verstösse der Nutzer verantwortlich gemacht werden wollen.
Quelle: Law-Blog
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"...statt NPD & Co. zu wählen (aus Trotz oder vermeintlicher Besserwisserei), wählt gar nicht! Nie. Nicht...."
so enttarnen sich die vermeintlich schlauen als wegbereiter derer, die sie nicht wählen.
solche standpunkte sind in einer demokratie höchst gefährlich und zeugen von mangelhaftem geschichtskenntnissen.
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