Wer ein ungesichertes Funknetz betreibt, über das Urheberrechtsverletzungen begangen werden, kann sich nicht damit herausreden, Fremde hätten die Dateien getauscht, sondern er haftet als Störer. Das hat das LG Hamburg festgestellt. Es sei zumutbar, das Funknetz mit einem Passwort zu sichern.
Fragt sich nur, was mit all den offenen Funknetzen an Flughäfen, in Hotels und Kneipen etc. geschehen soll. Die müssen konsequenterweise wohl abgeschaltet werden, wenn die Betreiber nicht für die Verstösse der Nutzer verantwortlich gemacht werden wollen.
Quelle: Law-Blog
Internetanschluss und Tarife 23.324 Themen, 97.943 Beiträge
Wieich oben bereits schrieb:
"Technik mal so - mal so
Von: schuerhaken Am: 09.09.2006, 13:29
...
Es gibt x-verschiedene technische Möglichkeiten (etwa einen
personalisierten, beglaubigten Hardware-"Zündschlüssel", den
man zur Aktivierung eines jeden Systems einsetzen könnte
und auch müßte), wenn's denn so wäre, daß man sie nutzte..."
Für jeden Mist unterwirft und Sankt Bürokratius zwingender Prozeduren.
Fahrzeugschein, Führerschein, Prsonalausweis, Reisepass, Scheck-
oder Kreditkarte...
Warum nicht diesen "Zündschlüssel", ohne den Elektronik sich nicht
"anlassen" läßt. Bei gewissen (nicht allen!) Vorgängen wird der (zentral
verwaltete) Code dieses Schlüssels dann mit übermittelt.
Z.B. auch von einem Internet-Café aus...!!!!!