Wer ein ungesichertes Funknetz betreibt, über das Urheberrechtsverletzungen begangen werden, kann sich nicht damit herausreden, Fremde hätten die Dateien getauscht, sondern er haftet als Störer. Das hat das LG Hamburg festgestellt. Es sei zumutbar, das Funknetz mit einem Passwort zu sichern.
Fragt sich nur, was mit all den offenen Funknetzen an Flughäfen, in Hotels und Kneipen etc. geschehen soll. Die müssen konsequenterweise wohl abgeschaltet werden, wenn die Betreiber nicht für die Verstösse der Nutzer verantwortlich gemacht werden wollen.
Quelle: Law-Blog
Internetanschluss und Tarife 23.324 Themen, 97.943 Beiträge
@ schuerkaken:
Ist zwar alles ein WENIG überzeichnet, aber im Prinzip hast du Recht. - Nur mit einem nicht:
Es trifft nicht nur die Faulen und Blöden, sondern ganz allgemein und wie immer den kleinen Mann (pardon, auch die kleine Frau)!