Wer ein ungesichertes Funknetz betreibt, über das Urheberrechtsverletzungen begangen werden, kann sich nicht damit herausreden, Fremde hätten die Dateien getauscht, sondern er haftet als Störer. Das hat das LG Hamburg festgestellt. Es sei zumutbar, das Funknetz mit einem Passwort zu sichern.
Fragt sich nur, was mit all den offenen Funknetzen an Flughäfen, in Hotels und Kneipen etc. geschehen soll. Die müssen konsequenterweise wohl abgeschaltet werden, wenn die Betreiber nicht für die Verstösse der Nutzer verantwortlich gemacht werden wollen.
Quelle: Law-Blog
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> Ob nun Rechner oder Laptop viele wissen nichts von WLAN.
Dann muss man sich eben schlau machen, wenn man sich so etwas anschafft - oder die Finger davon lassen.
Fürs Autofahren braucht man einen Führerschein, fürs Gewehr einen Waffenschein... warum sollte nicht jemand, der ein WLAN betreibt, die Pflicht und Schuldigkeit haben, sich richtig zu informieren und eine gewisse Sorgfalt walten zu lassen? Da kann ich Neanderix nur zustimmen.
CU
Olaf