Internetanschluss und Tarife 23.321 Themen, 97.886 Beiträge

News: Witz des Tages

Verbot für offene Funknetze

Redaktion / 82 Antworten / Flachansicht Nickles

Wer ein ungesichertes Funknetz betreibt, über das Urheberrechtsverletzungen begangen werden, kann sich nicht damit herausreden, Fremde hätten die Dateien getauscht, sondern er haftet als Störer. Das hat das LG Hamburg festgestellt. Es sei zumutbar, das Funknetz mit einem Passwort zu sichern.

Fragt sich nur, was mit all den offenen Funknetzen an Flughäfen, in Hotels und Kneipen etc. geschehen soll. Die müssen konsequenterweise wohl abgeschaltet werden, wenn die Betreiber nicht für die Verstösse der Nutzer verantwortlich gemacht werden wollen.

Quelle: Law-Blog

bei Antwort benachrichtigen
alltiger rh1504 „na gibt es nicht in münchen irgendwo so ein offenes gelände,wo man mit seinen...“
Optionen

was unter "Rechtsprechung" so alles läuft, ist oft unter aller S...Da wird von Leuten(Richtern) geurteilt über Dinge , die diese Leute oft gar nicht verstehen, die sind aus einer anderen Welt, genauso oder noch schlimmer, wie unsere Politiker.

bei Antwort benachrichtigen
FULL ACK! Olaf19
Ach ja... schuerhaken
WUHAHAHA! winnigorny1
Jederzeit schuerhaken
@Volker Olaf19
Einigkeit Gunni_R
Einigkeit winnigorny1
Einigkeit Olaf19