Wer ein ungesichertes Funknetz betreibt, über das Urheberrechtsverletzungen begangen werden, kann sich nicht damit herausreden, Fremde hätten die Dateien getauscht, sondern er haftet als Störer. Das hat das LG Hamburg festgestellt. Es sei zumutbar, das Funknetz mit einem Passwort zu sichern.
Fragt sich nur, was mit all den offenen Funknetzen an Flughäfen, in Hotels und Kneipen etc. geschehen soll. Die müssen konsequenterweise wohl abgeschaltet werden, wenn die Betreiber nicht für die Verstösse der Nutzer verantwortlich gemacht werden wollen.
Quelle: Law-Blog
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> Hast Du Dich informiert, wie der Strom erzeugt wird, den Du verbrauchst, und wo er herkommt? Wie und wo die Sachen erzeugt werden, die Du täglich verspeist?
> Nach Deiner Logik müsstest Du das alles wissen, und Dich haftbar fühlen, wenn ein SuperGAU in einem Kernkraftwerk passiert,
> von dem Du Strom bezogen hast, für Quälerei bei Tiertransporten usw.
Diese Überlegungen lassen sich ganz einfach widerlegen: Es ist nicht verboten Atomstrom zu beziehen, und es ist nicht verboten Fleisch zu konsumieren, unabhängig davon, ob es zum GAU kommt oder ob die Tiere im Schlachthof leiden müssen oder auf dem Weg dorthin. Da ist der Vergleich mit dem nicht abgeschlossenen Auto wesentlich näher dran an der Sache.
CU
Olaf