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News: Witz des Tages

Verbot für offene Funknetze

Redaktion / 82 Antworten / Flachansicht Nickles

Wer ein ungesichertes Funknetz betreibt, über das Urheberrechtsverletzungen begangen werden, kann sich nicht damit herausreden, Fremde hätten die Dateien getauscht, sondern er haftet als Störer. Das hat das LG Hamburg festgestellt. Es sei zumutbar, das Funknetz mit einem Passwort zu sichern.

Fragt sich nur, was mit all den offenen Funknetzen an Flughäfen, in Hotels und Kneipen etc. geschehen soll. Die müssen konsequenterweise wohl abgeschaltet werden, wenn die Betreiber nicht für die Verstösse der Nutzer verantwortlich gemacht werden wollen.

Quelle: Law-Blog

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FULL ACK! Olaf19
Ach ja... schuerhaken
WUHAHAHA! winnigorny1
omega5 Redaktion „Verbot für offene Funknetze“
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Ich richte mir also ein WLAN ein, und werde dann zur Kasse gebeten weil irgendjemand über mein WLAN irgendwelche Urheberrechte verletzt hat. Hätten diese Richter auch nur einen Funken Ahnung davon so würden sie dieses Urteil nie sprechen. Die Computertechnik ist heute nicht nur was für die Experten sondern für jedermann. Und viele Menschen wissen nicht das man ein WLAN verschlüsseln muss, auch wegen der Privatsphäre. Allein schon wenn ich daran denke wie viele unverschlüsselte WLAN es in meiner Stadt gibt. Und die ist nicht gerade groß. Es gibt sehr viele Menschen die ihren PC nur anschalten können, mehr nicht. PC sind heute Alltagsgegenstände, wie auch Autos. Und es gibt auch sehr viele de nicht wissen wie ein Auto funktioniert.
Nur weil jemand etwas nicht weiß darf man ihn oder sie nicht bestrafen. Niemand kann heute mehr alles wissen. Und es muss nicht jeder wissen wie jeder Alltagsgegenstand funktioniert.

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Jederzeit schuerhaken
@Volker Olaf19
Einigkeit Gunni_R
Einigkeit winnigorny1
Einigkeit Olaf19