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News: Witz des Tages

Verbot für offene Funknetze

Redaktion / 82 Antworten / Flachansicht Nickles

Wer ein ungesichertes Funknetz betreibt, über das Urheberrechtsverletzungen begangen werden, kann sich nicht damit herausreden, Fremde hätten die Dateien getauscht, sondern er haftet als Störer. Das hat das LG Hamburg festgestellt. Es sei zumutbar, das Funknetz mit einem Passwort zu sichern.

Fragt sich nur, was mit all den offenen Funknetzen an Flughäfen, in Hotels und Kneipen etc. geschehen soll. Die müssen konsequenterweise wohl abgeschaltet werden, wenn die Betreiber nicht für die Verstösse der Nutzer verantwortlich gemacht werden wollen.

Quelle: Law-Blog

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FULL ACK! Olaf19
Ach ja... schuerhaken
WUHAHAHA! winnigorny1
Scotty7 i.mer „Tja, wo viele den vergleich mit dem Auto ziehen: Wie viele haben denn eine...“
Optionen

Liegt denn bei einem WLAN-Gerät nicht auch ein Handbuch dabei in dem Menschenverständlich die Sicherheitskonfiguration erörtert ist?

oder kurz RTFM!

gens inculta nimis vehitur crepitante colossa.
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Jederzeit schuerhaken
@Volker Olaf19
Einigkeit Gunni_R
Einigkeit winnigorny1
Einigkeit Olaf19