Wer ein ungesichertes Funknetz betreibt, über das Urheberrechtsverletzungen begangen werden, kann sich nicht damit herausreden, Fremde hätten die Dateien getauscht, sondern er haftet als Störer. Das hat das LG Hamburg festgestellt. Es sei zumutbar, das Funknetz mit einem Passwort zu sichern.
Fragt sich nur, was mit all den offenen Funknetzen an Flughäfen, in Hotels und Kneipen etc. geschehen soll. Die müssen konsequenterweise wohl abgeschaltet werden, wenn die Betreiber nicht für die Verstösse der Nutzer verantwortlich gemacht werden wollen.
Quelle: Law-Blog
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Angenommen, ich hätte WLAN mit WEP gesichert (Passwort vorhanden), dann von Rechner aus WEP geknackt und per WLAN gesaugt und nichts anderes gemacht. Ein Passwort wäre ja vorhanden.
Oder das Mitloggen im Router aktiviert und alles offen gelassen. Im Log stünde dann die IP desd Rechners und nicht mehr.
Was dann?
Und was ist, wenn der Router nur beschränkt oder gar nicht loggen kann?? Dar er dann nicht offen betrieben werden?