Wer ein ungesichertes Funknetz betreibt, über das Urheberrechtsverletzungen begangen werden, kann sich nicht damit herausreden, Fremde hätten die Dateien getauscht, sondern er haftet als Störer. Das hat das LG Hamburg festgestellt. Es sei zumutbar, das Funknetz mit einem Passwort zu sichern.
Fragt sich nur, was mit all den offenen Funknetzen an Flughäfen, in Hotels und Kneipen etc. geschehen soll. Die müssen konsequenterweise wohl abgeschaltet werden, wenn die Betreiber nicht für die Verstösse der Nutzer verantwortlich gemacht werden wollen.
Quelle: Law-Blog
Internetanschluss und Tarife 23.321 Themen, 97.886 Beiträge
> Die wollen freie Kommunikation verhindern. Die Haftung von Forenbetreibern geht in die gleiche Richtung.
Wenn hinter diesen depperten Gerichtsurteilen irgendein System, d.h. eine politische Absicht steckt, dann kann es wohl nur diese sein... ich muss ganz freimütig zugeben, dass ich meine kritische Einstellung gegenüber z.B. Kopierschutztechniken oder Überwachungsmaßnahmen zu einem erheblichen Teil meiner Auseinandersetzung mit diesen Themenkreisen verdanke, die ohne die Diskussionen hier bei Nickles so vermutlich nicht stattgefunden hätte. Früher habe ich auch vor Verständnis geradezu getrieft, wenn ein Kopierschutzmechanismus angekündigt wurde, und dem vorauseilenden "Wer nichts zu verbergen hat"-Gehorsam war ich auch nicht so abgeneigt wie ich es jetzt bin.
Vielleicht bin ich wirklich ein unverbesserlicher Optimist... aber noch möchte ich den urteilenden Richtern, speziell der älteren Generation unter ihnen, zugute halten, dass ihr Beruf sie mit dem Internetrecht auf ein noch relativ junges Parkett zwingt, auf dem sie sich noch nicht allzu sicher bewegen. Will sagen: Dass das eine oder andere Urteil tatsächlich auf mangelnder Sachkenntnis der Richter beruht - und diese Urteile in Zukunft hoffentlich kassiert bzw. so nicht mehr gefällt werden.
Sprüche wie "Rechtsanwälte wollen auch leben" (soll ein Richter mal gesagt haben!) sind allerdings oberdreist.
CU
Olaf