Wer ein ungesichertes Funknetz betreibt, über das Urheberrechtsverletzungen begangen werden, kann sich nicht damit herausreden, Fremde hätten die Dateien getauscht, sondern er haftet als Störer. Das hat das LG Hamburg festgestellt. Es sei zumutbar, das Funknetz mit einem Passwort zu sichern.
Fragt sich nur, was mit all den offenen Funknetzen an Flughäfen, in Hotels und Kneipen etc. geschehen soll. Die müssen konsequenterweise wohl abgeschaltet werden, wenn die Betreiber nicht für die Verstösse der Nutzer verantwortlich gemacht werden wollen.
Quelle: Law-Blog
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> richter sind in aller regel gebildete, intelligente menschen, die sich im verfahren sehr mit dem fall und dem "drum herum" beschäftigen.
Leider aber auch häufig Menschen mit wenig Ahnung vom Internet, weshalb bei Angelegenheiten, die die Netzwelt betreffen, gelegentlich Urteile gefällt werden, die man nur als völlig sachfremd bezeichnen kann. Z.B. dass die Mitstörerhaftung bei Forenbetreibern derart ausgeweitet werden soll, dass zu beanstandende Beiträge nicht nur unverzüglich entfernt werden müssen - das ist ja noch okay - sondern gar nicht erst ausgehängt werden dürfen. Wenn das Bestand hat, kann z.B. Nickles in der Form wie wir es kennen dicht machen...
CU
Olaf