Wer ein ungesichertes Funknetz betreibt, über das Urheberrechtsverletzungen begangen werden, kann sich nicht damit herausreden, Fremde hätten die Dateien getauscht, sondern er haftet als Störer. Das hat das LG Hamburg festgestellt. Es sei zumutbar, das Funknetz mit einem Passwort zu sichern.
Fragt sich nur, was mit all den offenen Funknetzen an Flughäfen, in Hotels und Kneipen etc. geschehen soll. Die müssen konsequenterweise wohl abgeschaltet werden, wenn die Betreiber nicht für die Verstösse der Nutzer verantwortlich gemacht werden wollen.
Quelle: Law-Blog
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Tja - sind's die Augen, geh zu Juhnke *fg*... aber ernsthaft: Information ist eine Holschuld. Ein bisschen sich schlau zu machen ist für niemanden zu viel verlangt, sonst fragt man eben jemanden der sich damit auskennt, oder - wenn man so jemanden nicht kennt - schaut in die Gelben Seiten... im übrigen gilt das nicht nur hierfür, sondern auch im ganzen übrigen Leben, da wird den WLANern keine Extrawurst gebraten.
CU
Olaf