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News: Witz des Tages

Verbot für offene Funknetze

Redaktion / 82 Antworten / Flachansicht Nickles

Wer ein ungesichertes Funknetz betreibt, über das Urheberrechtsverletzungen begangen werden, kann sich nicht damit herausreden, Fremde hätten die Dateien getauscht, sondern er haftet als Störer. Das hat das LG Hamburg festgestellt. Es sei zumutbar, das Funknetz mit einem Passwort zu sichern.

Fragt sich nur, was mit all den offenen Funknetzen an Flughäfen, in Hotels und Kneipen etc. geschehen soll. Die müssen konsequenterweise wohl abgeschaltet werden, wenn die Betreiber nicht für die Verstösse der Nutzer verantwortlich gemacht werden wollen.

Quelle: Law-Blog

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FULL ACK! Olaf19
Ach ja... schuerhaken
WUHAHAHA! winnigorny1
Olaf19 GarfTermy „ ...Du musst doch kein Informatikstudium abgeschlossen haben um dein WLAN...“
Optionen

Tja - sind's die Augen, geh zu Juhnke *fg*... aber ernsthaft: Information ist eine Holschuld. Ein bisschen sich schlau zu machen ist für niemanden zu viel verlangt, sonst fragt man eben jemanden der sich damit auskennt, oder - wenn man so jemanden nicht kennt - schaut in die Gelben Seiten... im übrigen gilt das nicht nur hierfür, sondern auch im ganzen übrigen Leben, da wird den WLANern keine Extrawurst gebraten.

CU
Olaf

"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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Jederzeit schuerhaken
@Volker Olaf19
Einigkeit Gunni_R
Einigkeit winnigorny1
Einigkeit Olaf19